Die Riester-Rente ist in Deutschland ein Verkaufsschlager. Üppige staatliche Zulagen und die hohe Sicherheit der eingezahlten Beiträge machen die Riesterrente zu einer der beliebtesten Formen privater Altersvorsorge. Und das ist kein Wunder, denn das “Riestern” kann mit vielen Vorteilen punkten:
Klare Vorteile der Riester-Rente
- Rente mit bis zu 70% staatlicher Förderung
- Bis zu 30% Sonderauszahlung bei Rentenbeginn
- Steuerersparnis für Gutverdiener
- Pfändungsschutz (auch bei Hartz IV)
- Garantierte lebenslange monatliche Rente
Kann jeder die Riester-Rente erhalten?
Die große Mehrheit der Bundesbürger ist riesterberechtigt. Höchstwahrscheinlich auch Sie. Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Termin mit uns, denn warum sollten Sie ohne finanzielle Hilfe für das Alter vorsorgen, wenn es mit staatlicher Unterstützung deutlich einfacher geht?
Für Ihre Förderung können Sie zwischen verschiedenen Anlageformen wählen:
- Banksparpläne
- Private Rentenversicherung
- Fondssparpläne
- Wohn-Riester
- Klassische Riesterverträge
Übrigens: Staatliche Förderung gibt es nicht nur einmalig. Riester-Sparer können sich die Gelder jedes Jahr einstreichen, in dem sie Beiträge in einen Riestervertrag einzahlen. Da kommen dann leicht einige Tausend Euro zusammen, auf die Sie nicht verzichten sollten!
Deshalb: nutzen Sie jetzt unser kostenfreies und unverbindliches Beratungsangebot:
Infos zur Riester-Rente
Wie lässt sich die Riester-Rentenversicherung charakterisieren?
Die Riester-Rente ist ein vom Staat subventionierter Vertrag für die private Altersvorsorge. Riester-Versicherungen werden nicht nur durch staatliche Zuschüsse, sondern oft auch durch steuerliche Vergünstigungen gefördert. Die Vorsorgeverträge für die Alterssicherung müssen jedoch ausgezeichnet sein, um begünstigt zu werden. Nur wenn ein Vertrag auch den gesetzlichen Bestimmungen für eine Förderung entspricht, stellt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin, einen Nachweis aus.
Eine Voraussetzung für die Zertifizierung ist eine in der Vereinbarung enthaltene Garantie, dass zumindest die bereits geleisteten Beiträge zusätzlich zur staatlichen Prämie verfügbar sind, wenn die Auszahlungsperiode startet.
Dies bedeutet: das Vorsorgekapital ist vor Verlusten geschützt und bleibt in jedem Fall erhalten. Zudem müssen die Verträge für Riesterrenten eine Rente auf Lebenszeit garantieren. Wenn der Riester-Vertrag von einem Lebensversicherer stammt, so ist diese Bedingungen bereits gegeben. Für Auszahlungspläne der Banken und Fondssparpläne ist vorgeschrieben, dass ein Teil des zu Beginn der Auszahlungsphase vorhandenen Kapitals in eine Rentenversicherung eingebracht wird. Ab dem 85. Lebensjahr eines Klienten zahlt die Versicherungsgesellschaft Monat für Monat auf Lebenszeit. Mit dem Abschluss einer Riester-Versicherung ist also unter allen Umständen der Unterhalt bis zum Lebensende gewährleistet. Um als Riester-Rente zu gelten, muss das Mindestalter für auszuzahlende Leistungen bei 60 Jahren liegen. Riester-Verträge müssen eine Klausel für Abschlusskosten enthalten, die garantiert, dass diese Kosten für die Vermittlung des Vertrages auf wenigstens fünf Jahre angelegt berechnet werden. Dies ist eine Bedingung für jeden ab dem Jahr 2005 geltenden Vertrag. Die Riester-Versicherungen müssen gewährleisten, dass nur ein einziges Mal Kapital für die Alterssicherung aus dem Rententopf entnommen wird, und zwar wenn der Rentenbezug startet. Die Riester-Rente muss in vollem Umfang versteuert werden.
Nutzen einer Riester-Versicherung
Ein Riester-Vertrag sichert für das Rentenalter eine zusätzliche Einnahmequelle, die regelmäßig und bis zum Ableben ausgezahlt wird. Die gewinnbringende Bezuschussung durch den Staat erleichtert die Investition in eine solche zusätzliche private Versicherung. Auch ist es möglich zusätzliche Versicherungen auszuhandeln, beispielsweise zur Absicherung von Hinterbliebenen und/oder gegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit. Ähnlich wie bei betrieblichen Renten ist bei der Riester-Rente ausgeschlossen, dass die Beiträge vorzeitig bei Arbeitslosigkeit ausgeschüttet werden. Allerdings ist hierbei Bedingung, dass die Verträge staatlich bezuschusst wurden. Vor allem für Familien, in welchen Kinder vorhanden sind, eignet sich die Riesterversicherung, die dazu geschaffen wurde für das Alter vorzusorgen. Jedes Kind wird daher zusätzlich zur Grundzulage, die an alle Versicherungsnehmer ausgeschüttet wird, durch eine spezielle Förderung bezuschusst. Es ist möglich, dass die aus eigener Tasche gezahlten Summen sehr viel niedriger sind als die gewährten staatlichen Zuschüsse. Zwei Pfeiler bilden das staatliche Fördersystem: Zum einen aus der jährlichen Zahlung einer Grund-Zulage und einer Kinderzulage und zum anderen aus der Möglichkeit, die Beiträge als Sonderausgaben bei der Steuererklärung geltend zu machen. Für jedes Kind können im Jahr bis zu 185 Euro Kinderzulage gewährt werden, zusätzlich zur Grundzulage von höchstens 154 Euro pro Person. Die Kinderzulage steigt auf bis zu 300 Euro für Kinder, die nach dem 31. Dezember 2007 geboren sind. Wer das 25. Lebensjahr noch nicht beendet hat, erhält seit 2008 sogar einmalig den „Berufseinsteigerbonus“, also einmalig einen Zuschuss von 200 Euro für seine Riester-Rente. Auch wer schon vor diesem Datum einen Vertrag eingegangen ist, kann rückwirkend noch diese Förderung erhalten. Allerdings nur unter der Bedingung, dass das Höchstalter von 25 Jahren am Anfang des beantragten Beitragsbemessungszeitraumes noch nicht überschritten war. Auch auf die Steuerabgaben kann sich ein Riester-Vertrag positiv auswirken. Dazu muss der Einkommenssteuererklärung die ausgefüllte Anlage AV beigefügt werden. Diese Angaben bilden für die Finanzämter die Grundlage für die Prüfung, welche Steuerersparnis höher ist: die staatliche Förderung oder die Minderung bei den Sonderausgaben. Ist dies nicht der Fall, überweist die Behörde nur die Zulage. Die Summe, die über die Förderung hinausgeht, wird erstattet, wenn die Minderung der Sonderausgaben höherwertiger ist. Eine interessante Vorsorgemöglichkeit ist die Riester-Rente auch für junge Leute, die einen Einstieg in ihre private Altersvorsorge suchen. Weder die Bundesagentur für Arbeit noch die Sozialämter dürfen das Anfangskapital von arbeitslosen Riester-Versicherten antasten, daher eignet sich diese Versicherungsform auch für Beschäftigte, die befürchten ihre Anstellung zu verlieren. Um Versicherten mit Zahlungsschwierigkeiten entgegenzukommen, müssen die Beiträge für Riester-Verträge nicht regelmäßig eingezahlt werden. Die Zahlungsweise richtet sich also ganz nach den monetären Voraussetzungen des Kunden. Damit sich der Vorsorgevertrag jedoch bestmöglich gestaltet, ist eine Zahlung der Beiträge in regelmäßigen Abständen nötig. Sofern man seinen Vertrag für ein volles Berechnungsjahr ruhen lässt, hat man für diesen Zeitraum auch kein Anrecht auf gesetzliche Förderungen oder den Abzug von Sonderausgaben.
Varianten der Riesterverträge
Sowohl bei Banken und Lebensversicherungen als auch bei Fondsgesellschaften und Bausparkassen gibt es Riester-Verträge mit Zertifikat. Zu den vier unterschiedlichen Versionen gehören die Rentenversicherungen, die Banksparpläne sowie Fondssparpläne und Verträge für Bausparer.
Die Rentenversicherung als Riester-Vertrag
Solche Offerten beinhalten sowohl eine garantierte Rente auf Lebenszeit als auch eine Beteiligung am möglichen Überschuss. Sicherheit geht vor, wenn es darum geht das Kapital für die Altersvorsorge klug anzulegen. Von Banken und Fondsgesellschaften unterscheidet sich die Garantie der Mehrheit der Versicherer auf Zinsen für angespartes Vermögen. Wer seine Finanzzusagen erfüllt, kann sich schon bei Vertragseintritt die Mindesthöhe seiner späteren Riester-Rente ausrechnen. Auch Riester-Renten in Verbindung mit Fonds befinden sich im Portfolio mancher Lebensversicherer. Ein festgelegter Anteil der angesparten Summe ist hierbei in Investmentfonds verankert.
Ein Sparplan für die Riester-Rente von der Bank
Die Riesterförderung wird auch für Banksparpläne gewährt, wenn die Angebote den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Banken rechnen zu Vertragsbeginn keine garantierten lebenslangen Renten aus. Als Rentenschutz wird eine zusätzliche Versicherung für die Kunden angelegt, die Leibrenten ab dem 85. Lebensjahr garantiert.
Riester-Fondssparpläne
Riester-Fondssparpläne bieten wie Banksparpläne einen Kapitalerhalt und bei guter Börsenentwicklung die Aussicht auf zusätzliche Wertsteigerungen. Zu beachten ist: die Garantie, dass bei Rentenbeginn mindestens die eingezahlten Beiträge plus Zulage zur Verfügung stehen, bezieht sich nur auf das Ende der Ansparzeit. Wird Kapital vorzeitig entzogen, so sind aufgrund dessen auch finanzielle Einbußen denkbar.
Bausparen und Riester-Förderung
Die Riester-Förderung ermöglicht seit dem Jahr 2008 auch die Entnahme von 75 oder gar 100 Prozent des zuschussfähigen Kapitals, sofern dieses dazu dient, eine Wohnung oder ein Haus zur Eigennutzung zu erwerben. Bei diesem umgangssprachlich oft Wohn-Riester genannten Förderweg entfällt die sonst erforderliche Rückzahlung der entnommen Beiträge vor Rentenbeginn. Nicht möglich ist die Vermietung von Wohnimmobilien, für die eine Riester-Förderung in Anspruch genommen wurde, oder deren Modernisierung mittels Förderbeiträgen. Wird das Haus verkauft, so bleibt die Zulage nur erhalten, wenn davon eine neue Immobilie oder ein Riester-Vertrag angeschafft werden.
Zusatzversicherungen bei Riester Verträge
Gegen Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit kann man sich mit Riester-Verträgen ebenfalls absichern. Die staatliche Förderung wird dadurch nicht gefährdet. Zwar gibt es eine kleinere Rente, doch der Risikoschutz erhöht sich, da ein gewisser Beitragsanteil hierfür aufgewendet wird. Die Leistungen für den Invaliditätsfall sind jedoch auf höchstens 15 Prozent der gesamten Beitragssumme beschränkt. Hinterbliebenenschutz kann ebenfalls in den Vertrag eingeschlossen werden. Während das angesparte Kapital eines Riester-Vertrages vererbt werden darf, gilt dies nicht für bereits gezahlte Fördersummen und steuerliche Vorteile. Es gibt aber auch den Fall, dass die Begünstigung bestehen bleibt, und zwar wenn der Partner des verstorbenen Versicherungsnehmers das Versicherungskapital auf den eigenen Riester-Vertrag anrechnen oder es sich als fortlaufende Rente auszahlen lässt. Voraussetzung ist auch, dass er nicht dauernd getrennt von seinem verstorbenen Partner gelebt hat.
Riester-Rente mit Bedacht abschließen
Beim Ausfüllen des Vertrages sollte man sich von einem Versicherungs Fachmann helfen lassen. Unbedingt sollten die persönlichen Angaben zur versicherten Person und zum Antragsteller vollständig und richtig sein. Die Daten für den Vertragsbeginn und Vertragsablauf müssen genau eingetragen werden. Nur auf diese Weise kann auch sofort ein Versicherungsschutz greifen. Wer die Riester-Rente wählt, muss außerdem einen Antrag auf gesetzliche Leistungen stellen. Seit 2005 müssen sich die Versicherungsnehmer nicht mehr selbst darum kümmern, sondern können auch ihren Versicherer mit der jährlichen wiederholten Antragstellung beauftragen. Eine Prüfung ist im Regelfall nicht vorgesehen, wenn die Riester-Versicherung abgeschlossen wird. Notwendig wird dies jedoch, wenn der Vertrag mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung und oder einem Hinterbliebenen Schutz kombiniert wird. Angaben zum Gesundheitszustand müssen unter diesen Umständen sehr deutlich und ausführlich sein.
So wird die Riester-Versicherung steuerlich behandelt
Die Riester-Rente muss voll versteuert werden. Wenn Kapital für Immobilien im Eigenbedarf entnommen wird, so gilt: Fiktiv und nachgelagert besteuert wird Kapital, das in die Wohnimmobilie eingeflossen ist. Dazu führt der Versicherungsanbieter ein eigenes Konto, das „Wohnförderkonto“. Ihre Steuerschulden müssen auch Rentner zurückzahlen, und zwar gibt es dafür zwei unterschiedliche Varianten. Im ersten Fall zahlt man die Steuerschuld auf einmal ab, wofür 30 Prozent der Steuern auf das geförderte Kapital erlassen werden. Wenn die Summe nicht komplett vorhanden ist, so kann auch eine Besteuerung über einen längeren Zeitraum gewählt werden, der sich auf bis zu 25 Jahre erstrecken kann.
Informationen zur Riesterrente
- Das Rentenniveau hat eine Senkung erfahren. Durch die Riester-Rente ist man in der Lage, etwas für die Altersvorsorge zu tun. Sie wird vom Staat durch Zulagen und evtl. Steuerersparnisse gefördert.
- Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kontrolliert die Riester Verträge.
- Viele deutsche Bürger haben bereits einen Riester-Vertrag abgeschlossen. Man kann ihn beinahe als “Volksrente” bezeichnen.
- Es ist möglich, eine Riester-Rente als Versicherungsvertrag , als Investment- , als Banksparplan oder Bausparvertrag abzuschließen.
- Riester-Bausparen lohnt sich, wenn man etwas für sein späteres Eigenheim tun möchte. Dabei erhält man Förderungen vom Staat. Und der Wohn-Riester, der ebenfalls gefördert wird, ist interessant, da er als Eigenheimrente gewährt wird.
- Nehmen Sie sich vor Abschluss eines Riester Rentenvertrages Zeit. Informationen und Beratung sind enorm wichtig, wenn die Wahl auf ein geeignetes Produkt fallen soll, wovon man im Alter auch Vorteile hat.
- Die Riester-Rente verfolgt die Absicht, dass möglichst viele Bundesbürger zusätzlich noch eine private Altersvorsorge betreiben.
- Die Riester Rente gehört mit zu den Gewinnern der Abgeltungsteuer.
- Verträge zur Riester Altersvorsorge unterliegen strengen Kontrollen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
- Ziel der Riester Rente ist es, möglichst viele Bürger dazu zu bewegen, neben der gesetzlichen Altersvorsorge noch eine private Zusatzabsicherung zu schaffen.
- Wenn ein Riester Rentenvertrag der staatlichen Förderung unterliegen soll, muss er alle Bedingungen für eine solche Förderung erfüllen.
- Die Bezeichnung der Riester Rente geht auf den ehemaligen Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Walter Riester zurück, der diese Form der Altersvorsorge eingeführt hat. Mit dieser privaten Rente soll die Versorgungslücke der gesetzlichen Rente geschlossen werden.
Ein paar weiterführende Links zum Thema Versicherung:
Wirtschaft und Finanzen in der Süddeutschen
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen
Thema Versicherung im Spiegel
