19. Mai 2012

Die Altersvorsorge in Hannover

Die Vorsorge für das eigene Alter ist zu wichtig, als daß man sie alleine dem Staat überlassen sollte. Und sie ist auch zu wichtig, als daß man sich nur über das Internet oder Zeitschriften informieren sollte. Allein die Festlegung auf eine Vertragsform will wohlüberlegt sein. Oder ist vielleicht ein Mix aus den Anlageformen für Sie persönlich genau das Beste?

Geläufige Formen der Altersvorsorge

  • Riester-Rente
  • Rürup-Rente (Basis-Rente)
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Private Rentenversicherung
  • Lebensversicherung
  • Sonstige Investments

Warum ist die private Vorsorge für das Alter so wichtig?

Wir sind uns sicher: Sie kennen die Renten-Problematik zur Genüge aus der Presse und den Medien. Wenn Sie nüchterne Hintergrundinformationen zur Rentensituation haben möchten, empfehlen wir Ihnen die Seiten der Deutschen Rentenversicherung. Wenn Sie sich für Lösungen interessieren, empfehlen wir Ihnen ein Gespräch mit uns.

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  • wie Ihre ganz persönliche Rentensituation aussieht
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Infos zur Altersvorsorge

Priorität schon in jungen Jahren

Die Vorsorge für das Alter ist durch nichts zu ersetzen und wird für den Einzelnen immer wichtiger. Die staatlich garantierte Rente wird immer weniger werden. Je jünger der Versicherte ist, desto niedriger sind die Beiträge. Primär sollten die Absicherung im Todesfall und die Berufsunfähigkeit abgesichert sein.

Die Lösungen, die eine Partei vorschlägt helfen dem Einzelnen nicht. Er sollte nach individuellen Lösungen suchen.

Bis vor einiger Zeit galt die gesetzliche Rentenversicherung als beste Absicherung für das Alter. Die Versorgung für die Jahre nach dem Berufsleben war für viele Beitragszahler kein Problem. Das hat sich gründlich geändert Wer den Lebensabend ohne Geldsorgen genießen will, kommt heute an einer zusätzlichen Vorsorge nicht vorbei. Zwischen vielen verschiedenen Möglichkeiten kann der Suchende wählen und sollte sich dabei nicht verunsichern lassen. Es werden verschiedene Wege angeboten, die aber nur eines beabsichtigen, dass der Versicherte am Ende zufrieden ist. Und manch ein Weg erweist sich als Sackgasse. Vor dem Abschluss einer Versicherung zur Altersvorsorge sollte der Versicherungsnehmer ausgiebige Informationen einholen. Schließlich hat diese Vorsorge erhebliche Auswirkungen auf sein künftiges Leben. Die allgemeingültige Versicherung für alle gibt es nicht. Die Versicherung kann unter verschiedenen Gesichtspunkten abgeschlossen und individuell gestaltet werden. Die Lebensperspektive und das Einkommen werden dabei ebenso berücksichtigt wie die Risikobereitschaft des Versicherungsnehmers. Die Zukunftsperspektive der gesetzlichen Rentenversicherung: Basisabsicherung.

Durch die immer weniger weniger werdenden Geburten und die hohe Arbeitslosigkeit in der Krise, wurden die Rentenkassen überstrapaziert.

Denn beim Umlageverfahren der gesetzlichen Rentenversicherung werden die laufenden Renten aus Beiträgen der aktiv Erwerbstätigen finanziert. Die verschiedenen Regieren bemühten sich durch Reformen das Problem der Rentenversicherung in den Griff zu bekommen. Unter dem Strich sind die Renten dabei durch verschiedene Maßnahmen wie Erhöhung nur entsprechend den Nettolöhnen, dem Nachhaltigkeitsfaktor, geringere Anrechnung von Ausbildungszeiten, steigende Steuern sowie Kranken- und Pfelegekassenbeiträge abgesenkt worden. Da das grundlegende Problem nicht gelöst wurde, sind weiter Kürzungen unumgänglich. Arbeitnehmer sollten sich damit abfinden, dass die gesetzliche Rentenversicherung lediglich eine Grundsicherung bietet. Ein erweiterter Lebensstandart muss durch die private Absicherung gewährleistet sein.

Pflichtversicherung für (fast) alle.

In der gesetzlichen Rentenversicherung sind fast alle Berufstätigen pflichtversichert. In Ausnahmefällen, wie zum Beispiel die Selbstständigkeit, kann sich der Versicherte befreien lassen. Auch die Menschen, die von der Versicherungspflicht befreit sind, können sich freiwillig versichern und so für das Alter vorsorgen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen den Beitrag gemeinsam und Selbstständige müssen ihn alleine tragen.

Underschiedliche Gegebenheiten bestimmen die Höhe der Rente.

Bei der Berechnung der Rente werden die Beitragszeiten und das Arbeitseinkommen zugrunde gelegt. Zusätzlich zu diesen Beitragszeiten werden spezielle Lebensphasen wie Ausbildung, Wehrdienst, Kindererziehung, Arbeitslosigkeit oder Krankheit berücksichtigt. Die Einkommenshöhe schlägt sich in den so genannten Entgeltpunkten nieder. Ein Entgeltpunkt wird auf dem Rentenkonto verbucht, wenn das Jahresentgelt im Durchschnitt bei 29.304,-€ liegt. Wenn das Jahreseinkommen darüber oder darunter liegt, dann wird der Entgeltpunkt entsprechend gekürzt oder gesteigert. Die Zahl der Entgeltpunkte spielt für die Errechnung der Rente eine entscheidende Rolle. Erhebliche Auswirkung auf die Höhe der Rente hat auch der Zeitpunkt, wann die Auszahlung der Rente beginnt. Je nach Art der Rente (zum Beispiel Alters- oder Teilerwerbsminderungsrente) wirkt sich noch der Rentenartfaktor aus. Die noch zu versteuernde Rente liegt momentan bei der Hälfte der durchschnittlichen Bruttogehälter aller Lohnempfänger. Die Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden bei Rentenlücken nochmals gekürzt. Durch weitere Kürzungen wird schon bald das Niveau der Renten auf 46 % gesunken sein.

Ein großer Vorteil für den Versicherten sind die jährlichen Renteninformationen.

Die Mitteilungen der Rentenversicherungen, die jedes Jahr an die Versicherten geschickt werden, informieren diese über die Höhe der Rentenzahlungen. Wer wenigstens fünf Jahre seine Beiträge gezahlt hat und das 47. Lebensjahr überschritten hat, der erhält diese Berechnung. Die Informationen sind allerdings keine garantierten Beträge. Zum einen sind die zugrunde gelegten Steigerungsraten ziemlich optimistisch, zum anderen können bis zum Rentenalter noch viele Reformen die Rahmenbedingungen beeinflussen. Außerdem können sich die persönlichen Verhältnisse verändern, sei es durch die Geburt von Kindern durch Arbeitslosigkeit, oder auch durch Krankheit.

Die Rentenzahlung

Voraussetzung für die Altersrente ist eine Mindest-Versicherungszeit von fünf Jahren, die sogenannte Wartezeit, sowie eine bestimmte Altersgrenze. Die Beantragung einer vorzeitigen Rente ist noch immer sehr beliebt. Bestimmte Jahrgänge können schon früher den Rentenanspruch geltend machen, wenn sie zum Beispiel schwerbehindert oder arbeislos sind. Um die öffentlichen Kassen der Rentenversicherung zu schonen, wird für jeden Monat, die der Versicherte früher die Renzenzahlung erhält, 0,3 % der Vollrente abgezogen. Die Minderung der Rentenhöhe gilt dann ein Leben lang. Die Versorgung der Hinterbliebenen ist bei der gesetzlichen Rentenversicherung geregelt. Die Witwen und Witwer erhalten die Witwenrente und Kinder eine Waisenrente. Die Witwe erhält 25 % der Ruhegeldzahlung, also die kleine Witwenrente. Im Gegensatz dazu gibt es die große Witwenrente mit 55 Prozent der vollen Rente. Der Betrag wird den Hintebliebenen gezahlt, die über 45 Jahre alt oder erwerbsgemindert sind. Auch wenn ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt haben sie diesen Anspruch. Die eigenen Einkünfte werden immer mitgezählt. Für jüngere Versicherte wurden die Ansprüche eingeschränkt.

Die Anpassung der Rente

Die Höhe des Durchschnittsgehaltes und die wirtschaftliche Lage dienen als Grundlage für die jährliche Rentenanpassung. Je nach Lage der Finanzen kann die Rentenerhöhung auch ausfallen. Das liegt daran, weil in solchen Zeiten die Arbeitslosigkeit steigt, also weniger Beschäftigte Beiträge an die Rentenversicherung abführen, die sie an Ruheständler weiterreichen. Doch im Gegensatz dazu können selbst dann, wenn die gesamte Weltwirtschaft krankt, die Rentenanpassungen üppig ausfallen. Alle vier Jahre, zur Zeit eines Wahlkampfes, bekommen auch die Rentner Geschenke von der Regierenden Partei. Die Höhe der Rentenzahlungen nutzt die Politik für ihre Interessen. Dies gilt nicht nur für die alljährlich diskutierte Anpassung der Rentenhöhe, sondern grundsätzlich auch für den Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Die Versichrungspflicht der Rentenversicherung wird von dem Alter des Versicherten bestimmt.

Das reguläre Renteneintrittsalter steigt in den Jahren 2012-2029 nach und nach von 65 auf 67 Jahre. Die Jahrgänge 1964 und höher können aus den momentanen Gegebenheiten erst mit 67 in den Ruhestand gehen. Rentenversicherte, die vor 1964 geboren wurden haben die Möglichkeit, dass sie das Altersruhegeld eher beantragen. Doch es ist nicht nur möglich, sondern sogar wahrscheinlich, dass das Renteneintrittsalter in den kommenden Jahren weiter angehoben wird. Diese Tatsache lässt sich unter anderem darauf zurückführen, dass die Lebenserwartung weiter steigt. Außerdem erfreuen sie sich im Alter einer deutlich besseren Gesundheit als alle vorangegangenen Generationen. Obwohl der Trend sehr erfreulich ist und bei den Gesprächsrunden zur Überalterung der Gesellschaft nicht oft zur Sprache kommt. Es ist ganz sicher uneingeschränkt gut, dass wir Dank des medizinischen Fortschritts und geänderter Lebensweise im Durchschnitt länger leben als unsere Vorfahren, und dabei gesünder sind. Die Rentenversicherungsträger haben unter diesem Umstand durch längere Beitragszahlungen, zu leiden. Aus dieser Entwicklung ergibt sich für jede Regierung die Notwendigkeit, das Rentenalter weiter anzuheben und/oder die Renten weniger rasch steigen zu lassen. Die Politiker verstehen es sehr gut, dass sie diese Tatsachen bei Bundestagswahlen nicht erwähnen.

Die Abzüge machen auch vor dem Rentenalter keinen Halt.

Ein weiterer Punkt, den jeder Arbeitnehmer, der heute seine Altersrente zu ermitteln versucht, berücksichtigen muss: Rentner sind keineswegs pauschal von Steuern und Sozialabgaben befreit. Auch Empfänger von Leistungen aus der Rentenversicherung müssen ihre Abgaben entrichten. Die Abgaben richten sich bei der Höhe der Abgaben und der Rentenhöhe immer nach den Aussagen und Bestimmungen der jeweiligen Regierung. Im Jahr 2005 wurde festgelegt, dass die Renten in jedem Jahr mehr besteuert werden müssen. Wer 2005 das Renteneintrittsalter erreichte, muss seine Bezüge zu 50 Prozent der Einkommensteuer unterwerfen. Das Jahr 2040 wurde errechnet, da ab diesem Zeitpunkt die Einkünfte aus der Rente voll versteuert werden müssen.

Die Auswirkungen auf die künftigen Renten

Die Summe aller vorgenommenen Änderungen werden für die Rentner nur eins bedeuten: Kein Arbeitnehmer wird sich seine künftigen Altersbezüge schon frühzeitig errechnen können. Man sollte sich bei den Überlegungen für die Vorsorge im Alter nicht auf den Staat verlassen. Wer sich zur Zeit des Erwerbslebens gerne mit ein wenig Luxus umgab, der wird starke Abstriche machen müssen. Eine Versorgungslücke heißt nichts anderes, als dass der Versicherte im Alter mit wesentlich weniger Geld haushalten muss. Schon Berufsanfänger sollten an eine private Altersvorsorge denken. Wer heute davon ausgeht, dass die gesetzliche Rente künftig nicht mehr als eine Basis-Versorgung abdecken wird, und vor diesem Hintergrund tätig wird und spart, handelt ganz sicher umsichtig und klug.